Bewertung Ricola Wohlfahrtsstiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Ricola Wohlfahrtsstiftung in Laufen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Ricola Wohlfahrtsstiftung
Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von freiwilligen Unterstützungen und Beiträgen als Ergänzungen der Leistungen der übrigen Fürsorgeeinrichtungen an die Arbeitnehmer der Stifterfirma Ricola AG sowie mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen in der Schweiz domizilierten Tochtergesellschaften Ricola Vertriebs AG, Ricola Management AG und allenfalls weitere, wie folgt: a9 im Falle von Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers selbst; b) im Falle von Krankheit, Unfall oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder einer anderen Person, für deren Unterhalt er sorgt; c) im Falle von übrigen Notlagen oder Unterstützungsbedarf. d) Die Stiftung kann ausserdem die Finanzierung und Leistung von Beiträgen der Stifterfirma an steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen vornehmen, denen sie sich angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.









