Bewertung Rentenfabrik
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Rentenfabrik in Muntelier wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Rentenfabrik
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der obligatorischen und überobligatorischen beruflichen Vorsorge für Rentenbezüger und deren Anwartschaften. Die Vorsorge erfolgt im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen. Die Vermögenserträge werden unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Stiftung zugunsten der Rentenbezüger verwendet. Die Erfüllung der Vorsorgeverpflichtungen darf dadurch nicht gefährdet werden. Der Stiftungsrat legt die Leistungen sowie das Verhältnis zu den übertragenden Vorsorgeeinrichtungen, zu den Arbeitgebern und zu den Anspruchsberechtigten in Reglement und Verträgen fest. Die anwartschaftlichen Leistungen können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über die Organisation Rückstellungen sowie die Anlagen des Vermögens der Stiftung. Der Stiftungsrat kann weitere Reglemente erlassen. Die Reglemente und deren Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Der Stiftungszweck wird erreicht, indem Vorsorgeeinrichtungen mittels Übernahmevertrag Rentenverpflichtungen an die Stiftung mit sämtlichen Rechten und Pflichten übertragen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.