Bewertung Pro Lej da Segl
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Pro Lej da Segl in Samedan wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Pro Lej da Segl
Die Wahrung der natürlichen Schönheit und Einmaligkeit der Oberengadiner Seenlandschaft; die nachhaltige Erhaltung und Stärkung der Biodiversität der Oberengadiner Seen und ihrer Umgebung; den Schutz der Oberengadiner Seenlandschaft vor übermässigen Immissionen und Nutzungen aller Art; den Schutz der Seen und der Gebiete gemäss den geltenden Verträgen mit den Vertragsgemeinden Sils/Segl i.E. vom 12. November 1946, Bregaglia (vormals Stampa) vom 12. November 1946, Silvaplana vom 4. August 1950 und St. Moritz vom 4. April 1951; die Ausdehnung von Schutzmassnahmen auf die übrige Landschaft des geografischen Oberengadins, wenn solche dort nötig oder wünschbar erscheinen. Zu diesem Zweck: erkennt, prüft und beurteilt der Verein Entwicklungen und Vorhaben; ergreift der Verein Initiativen, Massnahmen und Rechtsmittel; unterstützt und berät der Verein die betreffenden Gemeinden und die Region; erwirbt der Verein Landeigentum; vereinbart der Verein Dienstbarkeiten, wie z.B. Baubeschränkungen; beschafft der Verein die erforderlichen Geldmittel; errichtet der Verein eine Stiftung oder eine andere Organisation als Trägerin der erworbenen Rechte, sofern dies dem Verein als zweckdienlich erscheint; ist der Verein ausschliesslich gemeinnützig tätig und verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke; sind die Organe des Vereins grundsätzlich ehrenamtlich tätig.