Bewertung Privatbank Bellerive AG
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Privatbank Bellerive AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Privatbank Bellerive AG
Der Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb einer Bank mit Hauptgewicht auf dem Vermögensverwaltungsgeschäft. Das Geschäftsgebiet der Bank umfasst die Schweiz und das gesamte Ausland. Im Rahmen dieser Zwecksetzung kann sie namentlich folgende Geschäfte tätigen: Vermögensverwaltung; treuhänderische Durchführung von Finanzgeschäften jeder Art; Aufbewahrung und Verwaltung von Effekten und anderen Vermögenswerten bei sich oder bei Dritten sowie die Vermietung von Schränkfächern; An- und Verkauf von Effekten, Devisen, Edelmetallen, derivativen Finanzinstrumenten für eigene und fremde Rechnung an und ausserhalb der Börse; Gewährung von gedeckten Krediten; Festübernahme oder Platzierung von Anleihen und Notes, allein oder im Rahmen eines Emissionssyndikats; Entgegennahme von Geldern in allen banküblichen Formen; Tätigkeit als Depotbank, Verwalter und Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen sowie Vertretung ausländischer kollektiver Kapitalanlagen, vorbehältlich der erforderlichen Bewilligungen. Die Bank ist ermächtigt, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen zu gründen. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Gesellschaftszweckes berechtigt, sich an Unternehmen zu beteiligen, Liegenschaften zu erwerben, zu überbauen und zu veräussern.









