Bewertung Post CH AG (Unternehmensbewertung)
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Post CH AG in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Post CH AG
Die Gesellschaft bezweckt die ordnungsgemässe Erfüllung der von der "Schweizerischen Post AG" übertragenen Verpflichtung zur Grundversorgung mit Postdiensten gemäss der Postgesetzgebung. Die durch die Verpflichtung der Grundversorgung vorgegebene Berichterstattung und die Vertretung gegenüber den zuständigen Behörden erfolgt durch die "Schweizerische Post AG". Die Gesellschaft stellt hierfür der "Schweizerischen Post AG" die notwendigen Informationen zur Verfügung. Die Gesellschaft bezweckt weiter die Beförderung von Postsendungen und Stückgüter in standardisierten Behältnissen im In- und Ausland sowie die Erbringung sämtlicher damit zusammenhängender Dienstleistungen. Sie kann im Rahmen der Konzernvorgaben alle Rechtsgeschäfte tätigen, die dem Unternehmenszweck dienen, namentlich: Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben und veräussern, Gesellschaften gründen und veräussern, sich an Gesellschaften beteiligen, Mittel am Geld- und Kapitalmarkt aufnehmen und anlegen. Die Gesellschaft kann im Rahmen der Konzernvorgaben ihren direkten oder indirekten Muttergesellschaften sowie deren oder ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften oder anderen Konzerngesellschaften Kredite, Darlehen oder andere Finanzierungen aller Art gewähren und für eigene Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfändern, Globalzessionen, Sicherungsübereignungen, Sicherungsabtretungen und Schadloshaltungserklärungen, auch wenn diese Kredite oder Sicherheiten unentgeltlich gewährt werden. Weiter kann die Gesellschaft mit den oben genannten Gesellschaften einen Liquiditätsausgleich/Konzentration der Nettoliquidität (Cash Pooling) betreiben oder sich einem solchen anschliessen, inklusive periodischem Kontoausgleich (Balancing). All dies kann die Gesellschaft auch ohne Gegenleistung, zu Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken tun. Die Gesellschaft darf im gesetzlichen Rahmen im Interesse des Konzerns oder einzelner ihrer Konzerngesellschaften handeln. Sie kann im Rahmen der üblichen Nutzung ihrer Infrastruktur Dienstleistungen im Auftrag Dritter erbringen.









