Bewertung Personalfürsorgestiftung der Firma Domenico Calderari AG
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Personalfürsorgestiftung der Firma Domenico Calderari AG in Biel/Bienne wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Personalfürsorgestiftung der Firma Domenico Calderari AG
Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma durch Gewährung von Unterstützungen oder Beiträgen: an den Arbeitnehmer im Falle von Alter, Krankheit, Unfall oder Invalidität von ihm selbst; an den Arbeitnehmer im Falle von Krankheit, Unfall oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt des Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist, ferner bei Fehlen solcher Personen, soweit es sich um das aus den eigenen Beträgen des Arbeitnehmers geäufnete Kapital (ohne Zins) oder den entsprechenden Gegenwert handelt, an seine Nachkommen, Eltern, Geschwister oder Geschwisterkinder. Die Stiftung darf auch Beiträge gemäss Art. 331 Abs. 3 OR aus vorgängig hiefür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Stifterfirma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.