Bewertung Personalfürsorgestiftung der Bank EEK AG
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Personalfürsorgestiftung der Bank EEK AG in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Personalfürsorgestiftung der Bank EEK AG
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die männlichen und weiblichen Arbeitnehmer der Arbeitgeber-Firma durch Gewährung von Unterstützungen oder Leistungen: an den Arbeitnehmer im Fall von Alter, Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; an den Arbeitnehmer in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist; ferner - beim Fehlen solcher Personen - an seine gesetzlichen Erben. Die Beiträge des Arbeitgebers können gemäss Art. 331 Abs. 3 OR auch aus vorgängig hierfür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Beitragsreserven erbracht werden. Die Stiftung kann solche Beiträge an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Firma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat. Die Stiftung kann aus freien Stiftungsmitteln - im Rahmen der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer - auch Leistungserhöhungen und Einkaufssummen für die Arbeitnehmer der Firma an sie selber oder an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, der die Firma angeschlossen ist, finanzieren. Im Weiteren können Beiträge für Sondermassnahmen an den Sicherheitsfonds und Prämienzahlungen (inkl. Arbeitnehmeranteil) an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen geleistet werden. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.