Bewertung Personalfonds SBB
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Personalfonds SBB in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Personalfonds SBB
Die Stiftung unterstützt aktive Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, aber auch Pensionierte der SBB in finanziellen Notlagen infolge gesundheitlicher, sozialer und beruflicher Ereignisse mit unzumutbaren finanziellen Auswirkungen, und sie unterstützt präventive Massnahmen im gesundheitlichen und psychosozialen Bereich sowie soziale Projekte zugunsten des Personals der SBB. Überdies kann die Stiftung Lehrlinge und Lehrtöchter (auch ehemalige), sowie in der Schweiz betroffenes Bahnpersonal privater oder ausländischer Bahnen, Mitarbeiter von der SBB beauftragten Firmen und deren Hinterlassene unterstützen. Die Stiftung erbringt im Rahmen der obgenannten Zweckbestimmung Leistungen insbesondere: bei finanziellen Schwierigkeiten aufgrund von Krankheit, Unfall oder Invalidität; bei finanziellen Schwierigkeiten aufgrund familiärer Situationen und zugunsten von Kindern in Ausbildung; zwecks Verhinderung von Verschuldung sowie zur Schuldensanierung; für Projekte und Massnahmen zum Wohle des Personals im Bereiche Prävention, Gesundheit, Unfallverhütung, Soziales und Erholung. Weiteres vergleiche Stiftungsurkunde.