Bewertung Personalfonds BKW-Gruppe
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Personalfonds BKW-Gruppe in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Personalfonds BKW-Gruppe
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von aktiven Mitarbeitenden der BKW AG sowie ihrer Tochter- und Enkelgesellschaften mit Sitz in der Schweiz in den folgenden Fällen: 1. Beiträge an die Aus- und Weiterbildungskosten von Kindern für Aus- und Weiterbildungen, die über die obligatorische Schulpflicht hinausgehen und gegenüber denen der Mitarbeitende eine Unterhaltsplicht hat. Voraussetzung ist, dass die Kosten nach Ausschöpfung aller anderen Quellen (z.B. Stipendien) nicht mit eigenen Mitteln gedeckt werden können. 2. Beiträge an Untersuchungs-, Behandlungs-, Therapie- und Kurkosten bei Krankheit und Unfall von Mitarbeitenden, deren Ehe-, Konkubinats- und Lebenspartnern sowie unterhaltspflichtigen Personen wie Eltern oder Kindern. Gesetzliche und private Leistungen müssen dabei voll ausgeschöpft und die privaten Mittel zur Kostenübernahme unzureichend sein. 3. Beiträge die direkt oder indirekt mit der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit oder der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess von Mitarbeitenden nach Unfall oder Krankheit (Abklärungen, Beratungen, Betreuungen, Hilfsmittel etc.) im Zusammenhang stehen und durch Dritte und eigene Mittel nicht gedeckt werden können. 4. Beiträge an Mitarbeitende, die sich als Folge psychosozialer Ereignisse in ihrem Umfeld in einer finanziellen Notlage befinden und dadurch medizinisch begründete Einschränkungen bezüglich Arbeitsfähigkeit und Gesundheit erleiden. Die Gewinne aus den Vermögensanlagen der Stiftung sind ausschliesslich und dauerhaft dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Das Stiftungskapital darf nur in Ausnahmefällen zur Ausrichtung von Beiträgen verwendet werden. Nicht verwendete Erträge werden dem Betriebskonto gutgeschrieben. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.