Bewertung Pensionskasse Franke
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Pensionskasse Franke in Aarburg wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Pensionskasse Franke
Die Pensionskasse bezweckt, das Personal der Firmen Franke Schweiz AG, Franke Küchentechnik AG, Franke Management AG, Franke Kaffeemaschinen AG, Franke Technology and Trademark AG, Franke Foodservice Systems AG, Franke Industrie AG, Artemis Immobilien AG sowie Artemis Holding AG (hiernach. "die Firma") durch reglementarisch festgelegte Versicherungsleistungen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters, der Invalidität und des Todes zu schützen. Die Pensionskasse kann ihre Tätigkeit mit Zustimmung der Firma gemäss vorstehender Definition in Art. 4 Abs.1) auf das Personal von finanziell oder wirtschaftlich mit der Firma eng verbundenen inländischen Unternehmen sowie auf ehemals finanziell und wirtschaftlich eng verbundene inländische Unternehmen ausdehnen, sofern die Rechte des Personals der Firma dadurch nicht geschmälert werden; der letztgenannte Ausdehnungsfall (Ausdehnung auf ehemals verbundene Unternehmen) dient einzig der Sicherung der Angestellten im Rahmen von Unternehmensverkäufen durch die Firma und die Pensionskasse stellt eine geschlossene Sammelstiftung dar.