Bewertung Paulus-Fonds
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Paulus-Fonds in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Paulus-Fonds
Förderung und Unterstützung evangelischer christlicher Kirchen und evangelischer christlicher gemeinnütziger Werke (wie Spitäler, Schulen, Ausbildungs- und Betreuungsanstalten) in Übersee und der mit ihnen zusammenarbeitenden Missionen und Hilfswerken (äussere Mission) und die evangelische kirchliche und freikirchliche Evangelisations- und Missionstätigkeit in der Schweiz (innere Mission), insbesondere mit Zuwendungen für die Besoldung und für die Berufsvorsorge von Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der inneren und äusseren Mission sowie ihrer Hinterbliebenen. Die Leistungen zu diesen Zwecken erfolgen aus dem Stiftungsvermögen oder dessen Erträgnissen. Die Stiftung verwendet überdies diejenigen Mittel, die ihr von der Stifterin oder von mit dieser verbundenen Unternehmen zugewendet werden und die ausdrücklich nicht als Kapitalzuschuss für die Verfolgung der vorgenannten Zwecke bestimmt sind, ausschliesslich für Unterrichts-, Fürsorge- und andere gemeinnützige und wohltätige Zwecke im Kanton Basel-Stadt sowie für Unterrichts-, Fürsorge- und andere gemeinnützige und wohltätige Zwecke, für welche die Anerkennung der Abzugsfähigkeit im Sinne von § 73 Abs. 4 lit. c des Steuergesetzes des Kantons Basel-Stadt bzw. der entsprechenden Bestimmungen des jeweils geltenden Steuergesetzes gegeben ist.