Bewertung Patronale Vorsorgestiftung der ISO-CENTER AG
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Patronale Vorsorgestiftung der ISO-CENTER AG in St. Gallen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Patronale Vorsorgestiftung der ISO-CENTER AG
Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von Vorsorgeleistungen an Arbeitnehmende der ISO-CENTER AG und angeschlossene Unternehmungen, die mit der ISO-CENTER AG finanziell oder wirtschaftlich eng verbundenen sind, bei Alter, Invalidität, Krankheit oder Unfall. Die Stiftung kann Leistungen auch an Hinterlassene, Angehörige oder solche Personen erbringen, für die der Arbeitnehmende bis zuletzt gesorgt hatte, wenn sich für diese durch Unfall, Krankheit, Tod oder andere Umstände, die beim Arbeitnehmenden eingetreten sind, eine besondere Notlage ergeben hat. Die Stiftung bezweckt ausserdem die Finanzierung von Beiträgen der ISO-CENTER AG sowie anderer, der Stiftung angeschlossener Unternehmungen an steuerbefreite Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, denen sich die ISO-CENTER AG resp. die angeschlossene Unternehmung zur Durchführung der beruflichen Vorsorge angeschlossen hat resp. die sie selber errichtet hat. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt durch schriftlichen Anschlussvertrag, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.