Bewertung Patronale Stiftung der Schmid Gruppe
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Patronale Stiftung der Schmid Gruppe in Buchrain wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Patronale Stiftung der Schmid Gruppe
Freiwillige berufliche Vorsorge zugunsten der Angestellten aller Schmid Unternehmungen und der Schmid Holding AG Luzern, in Luzern (CH-100.3.787.022-9) und deren Angehörigen sowie der Angestellten der mit dieser Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmen sowie für deren Angehörige; freiwillige Zuwendungen in Notlagen bei a) dauernder verminderter Arbeitsfähigkeit infolge Alters oder Krankheit b) dauernder totaler Arbeitsunfähigkeit infolge Alters oder Krankheit c) dauernder totaler Invalidität infolge Unfalls, sofern die Versicherungsgesellschaft hierfür ungenügend oder nicht aufkommt d) Tod des Angestellten; Leistung von Beiträgen im Sinne von Art. 331 Abs. 3 OR aus vorgängig hierfür geäufnet und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen sich die Stifterfirma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.