Bewertung Patronale Personalfürsorgestiftung der Fretz + Co AG
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Patronale Personalfürsorgestiftung der Fretz + Co AG in Aarau wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Patronale Personalfürsorgestiftung der Fretz + Co AG
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die aktuellen und ehemaligen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stifterfirma durch Gewährung von Unterstützungen oder Beiträgen: a) an die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer im Falle von Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder anderweitigen Notlagen von ihm selbst;. b) an die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer im Falle von Krankheit, Unfall oder Invalidität ihres / seines Ehegatten, ihrer / seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie / er sorgt; c) im Falle des Todes der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt sie / er im Zeitpunkt ihres / seines Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist. Die Stiftung darf auch Beiträge aus vorgängig hierfür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Stifterfirma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat. Die Stiftung kann aus freien Stiftungsmitteln - im Rahmen der Gleichbehandlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - auch Leistungserhöhungen und Einkaufssummen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stifterfirma finanzieren. Zur Erreichung des Stiftungszweckes oder einzelner Teile davon kann die Stiftung Versicherungsverträge zugunsten der Destinatäre oder eines Teils derselben abschliessen, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.