Bewertung Pantenbrugg-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Pantenbrugg-Stiftung in Glarus Süd wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Pantenbrugg-Stiftung
Unterhalt, Sanierung und nötigenfalls auch Erneuerung der als Objekte nationaler Bedeutung unter Denkmalschutz stehenden alten und vor allem der neuen Pantenbrücke als einzige Verbindung vom Tal zum Alp- und Berggebiet des Talabschlusses des Glarnerlandes, und damit auch als Objekte öffentlichen Interesses. Der Tagwen Linthal-Dorf stellt der Stiftung die Pantenbrücken bei Linthal zur Erhaltung, Erschliessung und Nutzung unentgeltlich zur Verfügung. Das Eigentum an den Brücken verbleibt beim Tagwen Linthal-Dorf. Hinsichtlich der Benutzung der Brücken durch die Stifter, die Kraftwerke Linth-Limmern AG (KLL) und allfällige weitere Benutzer gelten grundsätzlich weiterhin die bestehenden Vereinbarungen betr. der Benutzung und den Unterhalt des Fahrsträsschens Tierfehd-Hintersand, bzw. die Bestimmungen der Konzession für die Ausnützung der Wasserkräfte im Quellgebiet der Linth.