Bewertung Palm-Shop AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Palm-Shop AG in Brütten wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Palm-Shop AG
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Gärtnerei und Baumschule, die Produktion, den Handel, den Vertrieb und den Versand von Pflanzen, Gartenartikeln und gärtnerischem Zubehör aller Art, die Ausführung von Gartenarbeiten und Gartenpflege, die Pflanzenvermietung ebenso wie die artgerechte Überwinterung, sowie die dementsprechende Erbringung von Beratungen, Dienstleistungen und Durchführung aller damit direkt oder indirekt zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann sowohl im In- als auch im Ausland Patente und Lizenzen verwerten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten, Grundstücke erwerben, verkaufen und belasten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, welche geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Konzerngesellschaften oder Dritten, einschliesslich ihren direkten oder indirekten Aktionären sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren und für Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art, ob gegen Entgelt oder nicht.