Bewertung PROCOM, Stiftung Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für PROCOM, Stiftung Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte in Olten wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über PROCOM, Stiftung Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte
Förderung der Kommunikationsmöglichkeiten der Hörgeschädigten, und zwar sowohl unter sich wie auch zwischen Hörgeschädigten und Hörenden. Darunter fällt die Organisation von Telefon-Vermittlungsdiensten für Hörgeschädigte und von Dolmetschdiensten. Kann neue und bestehende Projekte, die zur Lösung von Kommunikationsproblemen Behinderter beitragen, finanziell und organisatorisch unterstützen und einzelne Personen beim Kauf eines Kommunikationsgerätes finanziell unterstützen. Der Stiftungsrat richtet diese Beiträge auf Grund eines Gesuches nach Massgabe der finanziellen Möglichkeiten des Gesuchstellers aus. Die Stiftung kann Mitglied von Vereinigungen werden, die auf dem Gebiete der Kommunikationstechnologien tätig sind, um dort auf die Bedürfnisse der Hörgeschädigten hinzuweisen. Die Stiftung kann zur Erreichung ihres Stiftungszwecks Aufträge an Dritte vergeben und Mitarbeiter einstellen.