Bewertung Oniwa (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Oniwa in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Oniwa
Der Verein hat den ideellen Zweck, Kommunikationsstrategien für Organisationen, die einem sozialen oder ökologischen Zweck nachgehen, zu entwickeln und umzusetzen, um diese Organisationen bei der Erfüllung ihres ideellen Zwecks zu unterstützen. Dies geschieht unter anderem durch die praktische Umsetzung von Strategien wie z. B. Fundraisingkampagnen sowie Kommunikationsmittel wie Flyer, Webseitenauftritte und Social Media Auftritte. Darüber hinaus bietet der Verein Beratungen, Schulungen und Workshops an, um diese Organisationen zu befähigen, Marketingmassnahmen eigenständig und professionell umzusetzen. Zudem vemittelt der Verein ehrenamtliche Ressourcen, die den Organisationen helfen, Projekte effizient und professionell umzusetzen. Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne von Artikel 60 Absatz 1 ZGB. Seine Tätigkeiten dienen dem Gemeinwohl und sind nicht auf die Erzielung wirtschaftlichen Gewinns ausgerichtet. Überschüsse werden nicht an Mitglieder oder Dritte ausgeschüttet. Arbeitsleistungen des Vereins werden unentgeltlich erbracht, oder gegen eine Kostenbeteiligung, die lediglich zur Deckung der Vereinsausgaben dient.