Bewertung Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz in Winterthur wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz
Die Stiftung bezweckt das Führen einer unabhängigen, nationalen und niederschwelligen Ombudsstelle zur Stärkung der Kinderrechte. Auf Basis der UN Kinderrechtskonvention, der UN-Behindertenkonvention, deren Zusatzprotokollen, weiteren Schutzbestimmungen, der nationalen Gesetze sowie der Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz berät und informiert sie Kinder und Jugendliche in der Schweiz in Bezug auf ihre Rechte und vermittelt zwischen ihnen und beispielsweise Gerichten, Behörden, öffentlichen oder privaten Einrichtungen oder Organisationen, die mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen befasst sind. Sie prüft die individuelle Situation und spricht Empfehlungen aus. Sie leistet Präventionsarbeit zum nachhaltigen Schutz und zur Sicherheit von Kindern und Jugendlichen, stärkt deren Partizipation und orientiert sich am übergeordneten Kindesinteresse. Die Stiftung stellt ihre Kompetenzen, ihr Wissen und ihre Erfahrung im Bereich Kinder- und Verfahrensrechte Fachpersonen, Bildungsinstitutionen, Gesetzgebungsorganen wie auch politischen Kreisen und der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Zudem unterstützt sie Bund und Kantone in deren Sensibilisierungsarbeit zur Förderung eines kindgerechten Rechtssystems, informiert sie mittels Berichten und spricht Empfehlungen aus. Sie ist weisungsunabhängig, hat keine Parteistellung und keine Rechtsprechungsbefugnisse. Die Stiftung kann den Zweck selber umsetzen oder zur Zweckerreichung mit Institutionen und Organisationen, die eine ähnliche Zielsetzung haben, Zusammenarbeiten. Sie kann ferner im Rahmen der Zweckerfüllung Drittpersonen finanziell unterstützen. Der Stiftungsrat kann im Rahmen eines Reglements Details zur Umsetzung dieses Stiftungszwecks regeln. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinen Erwerbszweck. Sie ist unabhängig sowie konfessionell und parteipolitisch neutral.