Bewertung OBI Schweiz GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für OBI Schweiz GmbH in Neuhausen am Rheinfall wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über OBI Schweiz GmbH
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Detailhandelsgesellschaften in der Schweiz, die insbesondere Handel betreiben mit allen Artikeln des Bau- und Heimwerkerbedarfs sowie Geräten und Werkzeugen zum selber fertigen, einschliesslich Zubehör und Material dafür, Handel mit Artikeln des Freizeitbedarfes überhaupt, so auch Gartengeräten sowie Handel mit ähnlichen und verwandten Artikeln, einschliesslich lebenden Pflanzen und Waren sowie einer Online Handels- und Vermittlungsplattform für Waren, Produkte und Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Bau-, Heimwerker-, Freizeit- und Gartenbedarf, die Vermittlung von Handwerksleistungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere von Beratungs- und IT Dienstleistungen im Rahmen des E-Commerce-Geschäfts. Genehmigungsbedürfte Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft ist zu allen Massnahmen und Geschäften berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung des Gesellschaftszweckes dienen. Hierzu gehört auch die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Erwerb und die Gründung von anderen Unternehmen sowie die Beteiligung an solchen im In- und Ausland, sowie Finanzierungen jeglicher Art für eigene oder fremde Rechnung, einschliesslich verbundenen Gesellschaften eingehen.