Bewertung Neue Baugenossenschaft Zollikon (NBZ)
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Neue Baugenossenschaft Zollikon (NBZ) in Zollikon wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Neue Baugenossenschaft Zollikon (NBZ)
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus auf dem Gebiet der Gemeinde Zollikon, unter Mithilfe des Bundes, des Kantons, der Gemeinde Zollikon und weiterer Institutionen, insbesondere durch Erwerb von geeignetem Bauland; Erwerb von geeigneten Liegenschaften; Erwerb von Baurechten; Erstellung von günstigen Wohnungen mittleren Standards; zeitgemässe Unterhalt und Erneuerung der bestehenden Bauten; Errichtung von Ersatzneubauten, wenn die bestehenden Bauten nicht mehr auf wirtschaftlich vertretbare Art und Weise erneuert werden können; Vermietung von Wohnungen an ihre Mitglieder. Neben obenstehendem Hauptzweck kann die Genossenschaft alle erforderlichen weiteren Geschäfte im Interesse der Verhinderung der Wohnungsnot in der Gemeinde Zollikon tätigen, soweit diese mit den behördlichen Bestrebungen und Anordnungen im Einklang stehen und aufgrund der Statutenbestimmungen möglich sind. Die Genossenschaft beabsichtigt keinen Gewinn; ihre Tätigkeit basiert auf gemeinnütziger Grundlage. Die Spekulation mit Liegenschaften ist nicht statthaft. Ein Verkauf von Genossenschaftshäusern ist nur möglich, wenn die vom Bund, dem Kanton und der Gemeinde an die gewährten Subventionen geknüpften Bestimmungen im vollen Umfange berücksichtigt werden.









