Bewertung Moth Quantum AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Moth Quantum AG in Arlesheim wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Moth Quantum AG
Die Gesellschaft bezweckt die Forschung, Entwicklung, kommerzielle Verwendung, die Vermarktung und den Vertrieb von angewandter Quantentechnologie sowie weiteren damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft fokussiert sich insbesondere auf die Anwendung der Quantentechnologie im Bereich Musik, bildende Künste und Videospielen. Sie kann auch in anderen Bereichen tätig werden, in denen die Quantentechnologie Anwendung finden kann. Sie kann alle Geschäfte betreiben, die für das wirtschaftliche Fortkommen der Gesellschaft förderlich sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, verwerten, verwalten und veräussern, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann oder die geeignet sind, ihre Entwicklung oder diejenige von Gruppengesellschaften zu fördern. Die Gesellschaft kann Dritten, einschliesslich Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, ihren direkten oder indirekten Aktionären sowie Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei es mittels Darlehen oder anderen Finanzierungen, einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen, sowie für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten jeglicher Art bestellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder mittels Garantien jeglicher Art, ob gegen Entgelt oder nicht.