Bewertung Mohalim der Schweiz
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Mohalim der Schweiz in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Mohalim der Schweiz
Der Verein hat als Zweck, die Organisation und Zusammenarbeit der in der Schweiz tätigen Mohalim, d.h. der sich an der Brit Mila, die männliche Beschneidung gemäss Jüdischer Halacha, beteiligenden Personen, zu organisieren und zu fördern. Der Verein hat weiter als Zweck die Förderung der tätigkeitsspezifischen Ausbildung, die Ausübung von Selbstkontrolle sowie die Vertretung gegen aussen, namentlich durch Stellungnahme gegenüber politischen Vorstössen, Gesetzesentwürfen und Gesetzen, den Dialog mit Behörden und Interessenvertretern und die Beratung und Vertretung von Mitgliedern und Eltern beschnittener Knaben bei allfälligen Gerichtsfällen. Der Verein wird ein Reglement über die Tätigkeit des Mohels erlassen bzw. an der Verfassung eines solchen mitwirken. Der Verein verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.