Bewertung Michael Kohn - Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Michael Kohn - Stiftung in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Michael Kohn - Stiftung
Die Stiftung verfolgt ihren Zweck unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. behördlich anerkannten Kriterien für steuerbefreite Stiftungen. Es sind vier Wirkungskreise vorgesehen: 1. Zuwendungen an in der Schweiz steuerbefreite gemeinnützige bzw. humanitär wirkende Stiftungen, Organisationen und Institutionen. Direkte Unterstützung, Förderung und Ausbildung von Bedürftigen, Behinderten und Kranken, insbesondere von jungen Menschen, in der Schweiz und in Entwicklungsländern. Zuwendungen im Rahmen von Katastrophenhilfe. 2. Unterstützung von Massnahmen und Aktionen, die durch Festigung des Gedankens der Toleranz, durch Pflege des interreligiösen Dialoges und durch Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus die Stellung der jüdischen Minderheit in der Schweiz stärken. Nicht steuerbefreiten Organisationen und Institutionen können Zuwendungen für die in Abs. 1 genannten Zwecke ausgerichtet werden, sofern sie ihre einschlägigen Tätigkeiten nachweisen. 3. Zuwendungen an in der Schweiz steuerbefreite Stiftungen, Organisationen und Institutionen, die zur Förderung der Wohlfahrt bzw. des friedlichen Zusammenlebens der Bevölkerung im Staate Israel beitragen. 4. Förderung der projektbezogenen wissenschaftlichen Forschung bzw. Entwicklung an Schweizer Hochschulen und Fachhochschulen, insbesondere an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ), auf den Gebieten des Energiewesens, der Informatik und der Infrastruktur im Allgemeinen. Für diese Zwecke können auch an den schweizerischen Hochschulen und Fachhochschulen nahe stehende Organisationen bzw. Institutionen Zuwendungen ausgerichtet werden. Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit von schweizerischen Hochschulen und Fachhochschulen mit entsprechenden ausländischen Instituten. Auf diesen Gebieten können auch Symposien, Tagungen, Professuren, wissenschaftliche Berichte, u.a.m. gefördert sowie Belohnungen und Preise mit Zuwendungen bedacht werden.