Bewertung Meier-Gallati Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Meier-Gallati Stiftung in Steinhausen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Meier-Gallati Stiftung
(1.) Die Stiftung bezweckt Projekte, Ideen und Arbeiten mit einer einmaligen Prämie zu unterstützen, die von Einwohnerlnnen und/oder Bürgerlnnen des Kantons Zug stammen. (2.) Sind die Projekte, Ideen und Arbeiten nicht von Einwohnerinnen oder Bürgerlnnen des Kantons Zug, müssen sie zumindest positive Auswirkungen für die Stadt und oder den Kanton Zug haben. (3.) Die Projekte, Ideen und Arbeiten müssen aus einem der folgenden Bereiche stammen und die dabei vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen: (i) Bereich Mensch und Umwelt: Sie machen Sinn für Menschen und/oder die Umwelt. (ii) Bereich Kunst/Architektur: Sie beeindrucken durch ihr Erscheinungsbild und könnten auch ausserhalb des Kantons Zug auf ein positives Echo stossen. Sie sind mögliche Werbeträger für den Kanton Zug. (iii) Bereich Soziales: Sie haben einen direkten oder indirekten Nutzen für Menschen, die ohne ihr Verschulden in Not geraten sind. (4.) Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der ganzen Schweiz tätig. (5.) Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. (6.) Die Stifter behalten sich ausdrücklich das Recht gemäss Art. 86a ZGB zur Änderung der Zwecks vor.