Bewertung Martin Gysler Fondation
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Martin Gysler Fondation in Münsingen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Martin Gysler Fondation
Die Stiftung bezweckt: a) Erfüllung sozialer Aufgaben, insbesondere Unterstützung körperlich behinderter natürlicher Personen mit Schweizer Bürgerrecht, die höchstens ein jährliches Einkommen vom 1.7-fachen Betrag der minimalen jährlichen AHV-Rente für Einzelpersonen haben, kinderlos und alleinstehend sind. Leistungen können auch an Organisationen ausgerichtet werden, welche sich mit diesen sozialen Aufgaben befassen. b) Bereitstellung von Wohnraum für den Gebrauch durch körperlich behinderte natürliche Personen mit Schweizer Bürgerrecht, die höchstens ein jährliches Einkommen vom 1.7-fachen Betrag der minimalen jährlichen AHV-Rente für Einzelpersonen haben, kinderlos und alleinstehend sind. Die Stiftung kann selbst ein Hilfswerk unterhalten oder bereits bestehende Institutionen unterstützen, die einen Zweck verfolgen, der demjenigen der Stiftung entspricht. Die Unterstützung kann insbesondere darin bestehen, dass die Stiftung selber Liegenschaften erwirbt, Bauten erstellt, kauft oder Finanzierungshilfen für den Bau oder den Ausbau von Gebäuden leistet, die dem Zweck der Stiftung dienen. Unterstützt werden nur Institutionen, die infolge Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit sind. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in Münsingen und in den geographisch direkt angrenzenden Gemeinden tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.