Bewertung MUSIKARCHITEKT AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für MUSIKARCHITEKT AG in Seltisberg wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über MUSIKARCHITEKT AG
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Architektur. lm Weiteren produziert die Gesellschaft Musik und erbringt Werbe- und Filmproduktionen jeglicher Art. ln diesem Rahmen bietet die Gesellschaft Workshops, Vorträge und Aufführungen an und vermietet Räumlichkeiten sowie Audiotechnik. Die Gesellschaft bezweckt ferner die Programmierung von Software und den Handel mit Waren aller Art, insbesondere in den Bereichen Elektronik und Musik. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im ln- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im ln- und Ausland beteiligen sowie Grundeigentum im ln- und Ausland erwerben und veräussern. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern.