Bewertung Limeco (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Limeco in Dietikon wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Limeco
Limeco ist ein selbständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts, welches nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird. Die Anstalt erbringt in den Bereichen Abfallwesen und Abwasserreinigung auf zweckmässige, möglichst wirtschaftliche, umweltfreundliche und gesetzeskonforme Weise Dienst- und Sachleistungen jeglicher Art. Die Anstalt kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Anstalt kann ferner alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Anstalt im Zusammenhang stehen. Insbesondere kann sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit staatlichen oder privaten Organisationen zusammenarbeiten bzw. diesen beitreten oder sich daran beteiligen und ihnen Aufgaben zur Erfüllung des Anstaltzweckes delegieren. Die Anstalt kann ferner Gesellschaften des öffentlichen und privaten Rechts gründen (Tochtergesellschaften) und ihnen untergeordnete Aufgaben zur Erfüllung des Anstaltszweckes übertragen.