Bewertung Landwirtschaftliche Bürgschaftsgenossenschaft des Kantons St.Gallen
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Landwirtschaftliche Bürgschaftsgenossenschaft des Kantons St.Gallen in St. Gallen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Landwirtschaftliche Bürgschaftsgenossenschaft des Kantons St.Gallen
Landwirten, bäuerlichen Selbsthilfeorganisationen oder -unternehmen sowie im Berggebiet gewerblichen Kleinbetrieben im Sinn von Art. 10a der Eidg. Strukturverbesserungsverordnung (SR 913.1, abgekürzt SVV) mit Wohnsitz bzw. Sitz im Kanton St.Gallen durch Verbürgung von Darlehen Beschaffung und Sicherstellung von Krediten zu erleichtern. Die Genossenschaft kann gegenüber Verpächtern von landwirtschaftlichen Liegenschaften im Kanton St.Gallen Bürgschaften eingehen, sofern die zu finanzierende Massnahme die landwirtschaftliche Nutzung des Betriebes verbessert, im Auftrage des Kantons weitere Aufgaben übernehmen, namentlich zur Verbesserung der Produktions- und Betriebsgrundlagen durch Verbürgung von Investitions- und Betriebshilfedarlehen, aus dem speziell geäufneten Hilfsfonds Beiträge zu gewähren, soweit hiefür Mittel zur Verfügung stehen.