Bewertung Lagerhaus Birsfelden AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Lagerhaus Birsfelden AG in Birsfelden wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Lagerhaus Birsfelden AG
Zweck der Gesellschaft ist: Besorgung aller ins Lagerhausgewerbe fallender Geschäfte; Erstellung, Einrichtung, Erwerb und Betrieb von Lagerhäusern und Tankanlagen. Die Gesellschaft kann Filialen im In- und Ausland errichten und sich an Unternehmungen des Lager-, Speditions- und Transportgewerbes beteiligen. Sie kann ferner Liegenschaften erwerben oder im Baurecht übernehmen und überhaupt alle Geschäfte tätigen, die mit dem Zweck der Gesellschaft zusammenhängen oder diesen zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann Dritten, einschliesslich ihrer direkten oder indirekten Muttergesellschaften sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignugen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art, ob gegen Entgelt oder nicht.