Bewertung LUMIREVA AG
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für LUMIREVA AG in Risch wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über LUMIREVA AG
Die Gesellschaft bezweckt sämtliche Immobilientätigkeiten unter Ausschluss aller nach dem BewG [Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland] verbotenen Geschäfte, namentlich den Kauf, den Verkauf, das Halten, die Verwertung, den Bau, die Promotion, die Entwicklung, die Finanzierung und die Vermietung von Grundstücken aller Art. Die Gesellschaft bezweckt ferner die Tätigkeit als Vermittlerin, Maklerin und Verhandlungsführerin im Rahmen von Immobilientransaktionen, der Übertragung von Geschäftsbetrieben, Unternehmen, Gesellschaften sowie aller beweglichen Gegenstände, namentlich von Kunstwerken. Die Gesellschaft kann als Nebenzweck sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Zweigniederlassungen errichten, allgemein jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit beweglicher oder unbeweglicher Art (unter Ausschluss aller nach dem BewG verbotenen Geschäfte) ausüben, die unmittelbar oder mittelbar mit ihrem Zweck zusammenhängt, ihren Aktionären und Dritten Darlehen gewähren, für von Aktionären und Dritten aufgenommene Darlehen Bürgschaften eingehen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Grundpfandtiteln oder durch die Zeichnung jeder anderen finanziellen Verpflichtung sicherstellen.









