Bewertung Kur- und Verkehrsverein St. Moritz
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Kur- und Verkehrsverein St. Moritz in St. Moritz wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Kur- und Verkehrsverein St. Moritz
Der Verein ist Eigentümer der Marke St. Moritz und fördert mit seiner Tätigkeit die touristische Attraktivität und Leistungsfähigkeit des Tourismusortes St. Moritz. Der Verein stellt sicher, dass die Interessen der kommerziellen touristischen Leistungsträger im Ort gegenüber der Politik und Verwaltung sowie Privaten, öffentlichen und halböffentlichen Organisationen vertreten und koordiniert werden. Zudem stellt er die Pflege der touristischen Marken und Rechte, die im Eigentum des Vereins stehen, sicher. Der Verein kann weitere Aufgaben übernehmen, die dem Ziel der Förderung der touristischen Attraktivität und Leistungsfähigkeit des Tourismusortes St. Moritz dienen. Der Verein kann Teilaufgaben, insbesondere auch die Markenverwaltung und den Markenschutz, an eine andere Organisation delegieren, sofern sichergestellt wird, dass diese die Aufgaben zweckgemäss und effizient ausführt.