Bewertung Koch & Partner Finanzberatung AG
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Koch & Partner Finanzberatung AG in Seuzach wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Koch & Partner Finanzberatung AG
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen in der Vermögensverwaltung. Die Gesellschaft übt in der Schweiz die Tätigkeit als Vermögensverwalterin nach dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) sowie nach dem Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) aus und untersteht der entsprechenden staatlichen Aufsicht. Die Gesellschaft kann andere, auch finanzintermediäre Tätigkeiten im Sinne des Geldwäschereigesetzes erbringen, die den Hauptzweck fördern oder unterstützen. Die Gesellschaft bezweckt zudem die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Steuer- und Treuhandberatung, insbesondere das Erstellen von Buchhaltungen sowie Vorsorge- und Nachlassplanungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im Inland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen soweit damit keine bewilligungspflichtige Tätigkeit nach dem Bankengesetz, als Fondsleitung oder als Wertpapierhaus im Sinne des Finanzinstitutsgesetzes verbunden ist.









