Bewertung Klangsignal-Verlag Genossenschaft
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Klangsignal-Verlag Genossenschaft in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Klangsignal-Verlag Genossenschaft
Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern zu ermöglichen, deren künstlerische Leistungen, Assets und Rechte direkt oder indirekt zu halten, um so deren professionelle Verwaltung zu ermöglichen und den Mitgliedern genügliche Subsistenzmittel aus deren künstlerischen Tätigkeiten zu sichern, insbesondere durch: Publikation der Werke ihrer Mitglieder. Die Beratung von Mitgliedern und Dritten in allen Fragen, insbesondere rechtlichen und betrieblichen. Die Genossenschaft kann insbesondere auch Liegenschaften erwerben. Die Genossenschaft kann auch Mitglieder in geschäftlichen Schwierigkeiten sanieren und dazu alle nötigen Vorkehren bei Bedarf in ihrem Namen zugunsten des Mitgliedes treffen. Es wird in diesen Fällen ein Sanierungsplan mit dem Mitglied vereinbart. Die Genossenschaft führt insbesondere einen Fonds zur Unterstützung und Sanierung von Genossenschaftern. Die Genossenschaft führt einen Unterstützungsfonds für Genossenschafter im Pensionsalter und erlässt dazu die nötigen Reglemente. Die Genossenschaft kann sich jederzeit an Aktionen und geschäftlichen Projekten, welche im Einvernehmen mit der Genossenschaftsphilosophie stehen, beteiligen. Zu diesem Zweck kann die Genossenschaft auch Beteiligungen übernehmen oder sich an Gesellschaften beteiligen. Im Rahmen ihrer Zweckbestimmung und der Zielsetzungen nimmt die Genossenschaft alle direkt oder indirekt erforderlichen Handlungen vor. Die Genossenschaft kann die Ausführung dieser Massnahmen selbst besorgen oder ganz oder teilweise auf Dritte übertragen. Die Genossenschaft kann insbesondere auch Liegenschaften erwerben. Die Genossenschaft kann Filialen im In- und Ausland gründen.