Bewertung Kinderhospiz Flamingo AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Kinderhospiz Flamingo AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Kinderhospiz Flamingo AG
a) Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Kinderhospizen in Unternehmen, in welchen die folgenden Leistungen erbracht werden: die Betreuung von lebensbedrohlichen oder unheilbar erkrankten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in pflegerischer und schulisch-pädagogischer Hinsicht; die Betreuung der betroffenen Familien, einschliesslich Trauerbegleitung und der Betreuung über den Tod der verstorbenen Person hinaus. b) Die Gesellschaft strebt eine enge Zusammenarbeit mit Kliniken, Spitexdiensten, Organisationen der öffentlichen Hand, Pflegeinstitutionen, Hausarztpersonen, Versicherern, Fach- und Betreuungspersonen sowie dem direkten Umfeld der Betroffenen an. c) Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den gemeinnützigen Zweck der Gesellschaft fördern oder die direkt oder indirekt mit ihm in Zusammenhang stehen. d) Die Gesellschaft wird wie folgt finanziert: Spenden der Stiftung Kinderhospiz Schweiz; Spenden von Dritten; Beiträge von Sozialversicherungen insbesondere der Invalidenversicherung; Beiträge von Krankenkassen; Beiträge von Gemeinwesen; Entgelte für die Beherbergung und Verpflegung der Angehörigen. e) Die Gesellschaft kann im Inland Grundeigentum und Immobilien, Immaterialgüterrechte und Wertschriften erwerben, belasten, veräussern und verwalten. f) Die Gesellschaft verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke (kein wirtschaftlicher Konkurrenzkampf).