Bewertung Karlheinz Weinberger Stiftung
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Karlheinz Weinberger Stiftung in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Karlheinz Weinberger Stiftung
Die Stiftung bezweckt die fachgerechte Archivierung, Aufarbeitung und Bekanntmachung des fotografischen Schaffens des Zürcher Fotografen Karlheinz Weinberger. Die Stiftung verfolgt ihren Zweck unter anderem durch Übernahme von Urheber- und Leistungsschutzrechten am fotografischen Nachlass von Karlheinz Weinberger, durch Übernahme des physischen Nachlasses wie Negative, Abzüge, Aufzeichnungen und Artefakte. Sie fördert die wissenschaftliche Katalogisierung und Aufarbeitung des Werkes sowie die Digitalisierung und Archivierung der Negative. Die Stiftung kann Publikationen, Kataloge, Webprojekte, Ausstellungen und ähnliche Projekte zum Werk von Karlheinz Weinberger fördern. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung hauptsächlich im Domizilkanton und im Inland tätig, kann jedoch auch geeignete Projekte im Ausland unterstützen. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke, erstrebt keinen Gewinn und nutzt auch die übernommenen Urheber- und Leistungsschutzrechte nicht kommerziell. Die Stifter behalten sich nach Art. 86a ZGB eine Zweckänderung der Stiftung ausdrücklich vor.