Bewertung Karelia-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Karelia-Stiftung in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Karelia-Stiftung
Die Stiftung bezweckt primär die Unterstützung des Fürsorgegutes der Zunft zu Webern (Vermögen zur Erfüllung vormundschaftlicher und sozialhilferechtlicher Aufgaben), sekundär die Unterstützung der Fürsorge/Armengüter anderer Berner Zünfte und Gesellschaften sowie die Burgergemeinde Bern und damit die Leistung eines Beitrages an die Unterstützung fürsorgebedürftiger Personen im Zuständigkeitsbereich der Zünfte und Gesellschaften von Bern bzw. der Burgergemeinde Bern und tertiär die Unterstützung übriger fürsorgebedürftiger Personen im Kanton Bern. Sollte der primäre Stiftungszweck nicht mehr erfüllt werden können, weil diese Aufgabe der Zunft nicht mehr zukommt oder hat obiger Stiftungszweck seine Bedeutung bzw. Wirkung verloren, so soll mit den Stiftungserträgnissen das Zunftleben der Stifterin, sekundär auch das Zunftwesen anderer Berner Zünfte und Gesellschaften in der Stadt Bern sowie die Liegenschaften der Altstadt, insbesondere das Zunfthaus der Stifterin, in weiterer Linie anderer Zunftliegenschaften der Berner Zünfte und Gesellschaften, als Bernisches Kulturgut unterstützt werden. Für die Erreichung des Stiftungszweckes bzw. des Ersatzzweckes dürfen nur die Erträge des Stiftungsvermögens nicht aber das Vermögen selbst verwendet werden.