Bewertung Kaldi Foundation
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Kaldi Foundation in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Kaldi Foundation
Die Stiftung bezweckt die Hilfe zur Linderung von Armut und extremer Armut von Kleinbauern auf der ganzen Welt. Die Unterstützung erfolgt durch direkte und indirekte Hilfeleistung an Bedürftige und Benachteiligte im Bereich der Landwirtschaft, besonders im Kaffeeanbau, in Entwicklungsländern. Die Stiftung fördert die nachhaltige Entwicklung im Zusammenhang mit Anbau- und Produktionsprozessen sowie einen nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen im In- und Ausland. Die Stiftung kann ihren Zweck direkt erfüllen oder durch Unterstützung anderer gemeinnütziger Organisationen mit entsprechendem Zweck. Die Stiftung kann sich für die Durchführung ihrer Aufgaben um Zuwendungen bemühen, insbesondere Spenden, Zustiftungen und Vergabungen von Todes wegen. Der Stiftungsrat kann Einzelheiten der Durchführung des Zwecks der Stiftung in einem Reglement regeln. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter, ist nicht gewinnorientiert und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke.