Bewertung KKCG Financing 3 AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für KKCG Financing 3 AG in Luzern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über KKCG Financing 3 AG
Die Gesellschaft ist Teil der KKCG-Gruppe und agiert als Zweckfinanzierungsgesellschaft der KKCG-Gruppe. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Muttergesellschaften sowie deren oder ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften (direkt oder indirekt) Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren. Die Gesellschaft kann zudem bei externen Finanzierungsgebern Mittel aufnehmen und Darlehen beziehen. Die Gesellschaft kann für Verbindlichkeiten von solchen Gesellschaften Garantien, Sicherheiten und andere Verpflichtungen jeglicher Art gewähren, einschliesslich durch fiduziarische Übereignungen oder Abtretungen von und Pfandrechten an Vermögenswerten der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann ferner ein Cash-Pooling (jeglicher Art) betreiben oder daran teilnehmen. Jede in diesem Absatz genannte Transaktion kann unabhängig von allfälligen Klumpenrisiken und mit oder ohne Gegenleistung erfolgen. Die Gesellschaft kann ausserdem alle Geschäfte abschliessen und Vereinbarungen eingehen, die direkt oder indirekt dem Gesellschaftszweck dienen oder in direktem Zusammenhang damit stehen.









