Bewertung KIRKBI Hotels Holding AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für KIRKBI Hotels Holding AG in Baar wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über KIRKBI Hotels Holding AG
Zweck der Gesellschaft ist der direkte oder indirekte Erwerb, die Verwaltung und Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen im Bereich Hotellerie, Gastronomie und Tourismus. Die Gesellschaft kann Wertschriften und Schutzrechte aller Art erwerben, verwalten und veräussern. Sie kann im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und im übrigen alle Geschäfte tätigen, die mit ihrem Zweck und der Anlage ihrer Mittel im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann, auch ohne entsprechende Gegenleistung, ihren direkten oder indirekten Muttergesellschaften sowie deren oder ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischer Übereignung von Aktiven der Gesellschaft, Schuldbeitritt, Schadloshaltungserklärungen oder Garantien jeder Art.









