Bewertung Jolanda Frey-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Jolanda Frey-Stiftung in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Jolanda Frey-Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Ausübung gemeinnütziger Wohltätigkeit durch gleiche Zuwendung periodischer Beiträge an folgende Institutionen: Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde, Markstallstrasse 6, Allschwil; Blinden- und Behindertenzentrum Bern, Neufeldstrasse 95, Bern; Gehörlosenverein Bern; Schweizerische Stiftung für das cerebral gelähmte Kind, Erlachstrasse 14, Bern; Schweizerische Paraplegiker-Stiftung, Guido A. Zäch-Strasse 10, Nottwil. Die Zuwendungen sollen den wohltätigen Zwecken dienen, die sich die begünstigten Institutionen in ihren Statuten gesetzt haben. Sie dürfen diesen Zwecken nicht entfremdet werden. Der Stiftungsrat kann weitere Richtlinien über die Verwendung der Zuwendungen an vorgenannte Institutionen erlassen, diese abändern oder aufheben. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.