Bewertung Japan Foodweave AG
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Japan Foodweave AG in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Japan Foodweave AG
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von japanisch inspirierten Restaurants in der Schweiz und im Ausland, einschliesslich der Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen im Bereich Lebensmittel und Getränke (wie Catering, Take-away und Delivery) sowie die Herstellung, den Handel, den Import und Export sowie den Verkauf von damit zusammenhängenden Produkten. Die Gesellschaft kann Restaurant- und Gastro-Konzepte entwickeln und betreiben sowie damit zusammenhängende Franchise-, Lizenz- und ähnliche Verträge abschliessen. Der Zweck der Gesellschaft umfasst zudem den direkten oder indirekten Erwerb, das Halten, die dauernde Verwaltung, die Finanzierung und den Verkauf von Beteiligungen an Unternehmen in der Schweiz und im Ausland, insbesondere im Bereich Lebensmittel, Getränke und Gastgewerbe. Die Gesellschaft kann Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, halten und veräussern sowie durch Beschluss des Verwaltungsrats Zweigniederlassungen und Agenturen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Muttergesellschaften sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für die Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder mittels Garantien jedwelcher Art. Die Gesellschaft kann zudem Management-Dienstleistungen für Mutter-, Tochter- oder andere verbundene Gesellschaften erbringen. Die Gesellschaft kann alle weiteren Geschäfte tätigen und Massnahmen ergreifen, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder mit diesem direkt oder indirekt zusammenhängen.









