Bewertung Jakob und Emma Windler-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Jakob und Emma Windler-Stiftung in Stein am Rhein wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Jakob und Emma Windler-Stiftung
Zweck der Stiftung ist, Leistungen von Beihilfen an Einwohnerinnen und Einwohner oder Bürgerinnen und Bürger von Stein am Rhein, die in wirtschaftliche Not geraten sind; Kleinunternehmen mit Betriebsstätte in Stein am Rhein in ausserordentlichen Situationen, welche die Kleinunternehmen nicht zu verantworten haben, subsidiär zu Leistungsansprüchen der Kleinunternehmen gegenüber Dritten, wenn die Beihilfen dazu beitragen, dass Einwohnerinnen und Einwohner von Stein am Rhein nicht in wirtschaftliche Not geraten. Leistung von Beiträgen an Massnahmen zur Erhaltung und Verschönerung des überlieferten Ortsbildes von Stein am Rhein und der städtischen Museen. Ausrichtung von Stipendien oder sonstigen Beiträgen zur Ausbildung und Erziehung von Lernenden, Mittelschülerinnen und Mittelschülern, Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aller Fakultäten, die vor Einreichung des Stipendien- oder Beitragsgesuchs wenigstens seit zwei Jahren in Stein am Rhein Wohnsitz haben. Ausrichtung von Zuwendungen an gemeinnützige, wohltätige und kulturelle Vereine, Institutionen und Organisationen im Kanton Schaffhausen, insbesondere in Stein am Rhein. Damit sich die Stiftungsmittel nicht zersplittern, sondern wirksam eingesetzt werden können, ist der Stiftungsrat nicht verpflichtet, alle vier Zweckrichtungen gleichmässig zu fördern. Er kann vielmehr nach freien Ermessen auf einzelne Zweckrichtungen das Hauptgewicht legen und die Stiftungsleistungen im Rahmen des Stiftungszweckes in weitester Freiheit endgültig festsetzen. Die Destinatärinnen und Destinatäre haben keine Rechtsansprüche auf Stiftungsleistungen.