Bewertung JPMorgan Asset Management (Schweiz) GmbH
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für JPMorgan Asset Management (Schweiz) GmbH in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über JPMorgan Asset Management (Schweiz) GmbH
Der Zweck der Gesellschaft ist der Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen, die Vertretung ausländischer kollektiver Kapitalanlagen sowie das Marketing und die Promotion von Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen, insbesondere Vermögensverwaltungsdienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte abschliessen und Vereinbarungen eingehen, die direkt oder indirekt dem Gesellschaftszweck dienen oder in direktem Zusammenhang damit stehen. Die Gesellschaft kann Beteiligungen an Gesellschaften aller Art in der Schweiz und im Ausland erwerben, halten, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland errichten. Die Gesellschaft bezweckt weder direkt noch indirekt den Erwerb von Immobilien oder die Beteiligung an Immobiliengesellschaften in der Schweiz im Sinne des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983.









