Bewertung J. Safra Sarasin Investmentfonds AG
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für J. Safra Sarasin Investmentfonds AG in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über J. Safra Sarasin Investmentfonds AG
Die Gesellschaft bezweckt die Ausübung des Geschäfts der kollektiven Kapitalanlagen im Sinne des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) und des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FINIG) in und von der Schweiz aus. Die Gesellschaft kann insbesondere die folgenden weiteren Tätigkeiten ausüben: die Gründung, Leitung und Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen, das Anbieten kollektiver Kapitalanlagen und die Vertretung von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen. Zudem kann die Gesellschaft für in- und ausländische kollektive Kapitalanlagen das Fondsgeschäft oder Teile davon betreiben sowie beratende Funktionen erbringen. Die Gesellschaft kann Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland erwerben, deren Hauptzweck Gründung, Leitung und Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen, der Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen, die individuelle Vermögensverwaltung für private und institutionelle Kunden im In- und Ausland oder die kollektive Vermögensverwaltung (Portfolioverwaltung) von kollektiven Kapitalanlagen ist. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen und finanziellen Geschäfte durchführen, die unmittelbar oder mittelbar mit ihrem Zweck zusammenhängen, soweit sie mit der Rechtsordnung, namentlich der Aufsichtsgesetzgebung im Einklang stehen.









