Bewertung Ithaca Joint Venture GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Ithaca Joint Venture GmbH in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Ithaca Joint Venture GmbH
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen aller Art für alle verbundenen Gesellschaften (d.h. direkte oder indirekte Tochter-, Schwester- und Muttergesellschaften), insbesondere in den Bereichen Buchhaltung, Management, Marketing, Kommunikation und Personalwesen, sowie die Erbringung von Finanzdienstleistungen für alle verbundenen Gesellschaften, insbesondere die Entgegennahme und Verwahrung von flüssigen Mitteln, die Gewährung von Vorschüssen oder Darlehen (mit oder ohne Sicherheiten), die Übernahme von Garantien, die Gewährung von Sicherheiten jeglicher Art sowie die Vornahme von Investitionen und Devisengeschäften aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie Beteiligungen erwerben, verwalten und veräussern, unter Vorbehalt des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen im Ausland (BewG). Die Gesellschaft kann Grundstücke sowie Patente, Marken, Urheberrechte, Designs und alle anderen Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern, unter Ausschluss von Geschäften, die nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen und alle Massnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.