Bewertung Immofonds Asset Management AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Immofonds Asset Management AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Immofonds Asset Management AG
Die Gesellschaft bezweckt ausschliesslich die Gründung, die Leitung und die Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen in der Schweiz, den Vertrieb und Verkauf von kollektiven Kapitalanlagen im In- und Ausland, den Erwerb von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften, deren Zweck ausschliesslich das Fondsgeschäft ist, sowie die Führung von Investmentkonten und die Erbringung von Dienstleistungen im Fondsgeschäft für Dritte. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann ihre eigenen Mittel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei anlegen sowie getätigte Anlagen wieder veräussern. Dazu gehören auch Anlagen in Liegenschaften in der Schweiz, nicht jedoch im Ausland.