Bewertung Immobiliengenossenschaft des Lebensmittelvereins Walenstadt
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Immobiliengenossenschaft des Lebensmittelvereins Walenstadt in Walenstadt wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Immobiliengenossenschaft des Lebensmittelvereins Walenstadt
Der Zweck der Genossenschaft ist allgemein die Förderung der sozialen Wohlfahrt und die Verbesserung der Lebenshaltung ihrer Mitglieder auf dem Weg genossenschaftlicher Selbsthilfe; diesen Zweck sucht sie insbesondere zu erreichen durch: Bereitstellung von preiswerten Wohnungen und Wirtschaftsräumen an ihre Mitglieder. Die Genossenschaft sucht diesen Zweck zu erreichen durch Erstellen und Erwerben von Wohnhäusern, Vermietung der Wohnungen in erster Linie an ihre Mitglieder; Ansammlung eines angemessenen und unteilbaren Genossenschaftsvermögens; Errichtung von und Beteiligung an Werken, Anstalten und Zweckverbänden, durch welche die Interessen der Genossenschaft gefördert werden können; genossenschaftliche Aufklärungen von Mitgliedern und Angestellten.









