Bewertung INVACARE AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für INVACARE AG in Aesch (BL) wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über INVACARE AG
Zweck der Gesellschaft ist die Produktion und der Handel von bzw. mit Produkten der Medizin- und Rehabilitationstechnik. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland alle mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt in Verbindung stehenden Geschäfte vornehmen. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder verwandten Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen oder solche erwerben. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Liegenschaften und sonstige Vermögenswerte erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe von Gesellschaften und kann in dieser Eigenschaft bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen dieser Gruppe berücksichtigen. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften oder Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie den Tochtergesellschaften solcher direkten und indirekten Aktionären, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann Sicherheiten jeglicher Art gewähren oder Garantien abgeben für Verpflichtungen solcher Gesellschaften, einschliesslich, ohne Einschränkung, Pfandrechte, Abtretungen oder Übertragungen zu Sicherungszwecken, Garantien, jegliche Arten von Schadloshaltungspflichten, gegen Entgelt sowie ohne Entgelt. Die Gesellschaft kann solche Finanzierungen, Sicherheiten oder Garantien auch dann gewähren, wenn dies nur im alleinigen Interesse ihrer direkten oder indirekten Tochtergesellschaften oder Dritten liegt, einschliesslich ihrer direkten und indirekten Aktionären sowie den Tochtergesellschaften solcher direkten oder indirekten Aktionären.