Bewertung Hippotherapie-Zentrum
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Hippotherapie-Zentrum in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Hippotherapie-Zentrum
Zweck der Stiftung ist die Errichtung und der Betrieb eines Behandlungs- und Schulungs-Zentrums für Hippotherapie. Im Einzelnen sollen namentlich: (1.) die Hippotherapie als therapeutische Massnahme unter Verwendung des Pferdes für Menschen mit einer Beeinträchtigung in der Region ermöglicht werden; (2.) auch weitere pferdegestützte Therapieformen wie insbesondere das heilpädagogische und psychotherapeutische Reiten sowie das Reiten und andere Interventionen mit dem Pferd für Menschen mit einer Beeinträchtigung ermöglicht werden; (3.) die Aus- und Weiterbildung von Therapeuten und Helfern in der pferdegestützten Therapie gefördert werden; (4.) die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen der pferdegestützten Therapie in Zusammenarbeit mit dem Universitätsspital Basel und anderen geeigneten wissenschaftlichen Institutionen ermöglicht werden; (5.) die Schulung geeigneter Pferde durchgeführt werden. Eine Nutzung von Liegenschaften für andere Aktivitäten zugunsten von Menschen mit einer Beeinträchtigung kann erfolgen, wenn die Erfüllung des Stiftungszwecks dadurch nicht beeinträchtigt wird.